Geothermie: Warmwasser aus den Tiefen der Erde
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass bei Neubauten erneuerbare Energien genutzt werden. Dafür kommt auch die Geothermie infrage. Durch Wärmepumpen und tiefe Geothermie-Anlagen kann man sowohl auf die oberflächennahe Erdwärme zugreifen, als auch auf die Fernwärme im Inneren des Erdmantels.

Unsere Erde verfügt über ein enormes und stets verfügbares Energiepotential. (Foto: THS D90)
Der Begriff Geothermie bedeutet Erdwärme, beschreibt aber auch die Technik, diese Wärme energetisch zu nutzen. 100 Meter unter der Erdoberfläche herrschen konstante Temperaturen von plus minus 10 Grad Celsius. Alle weiteren 100 Meter in Richtung Erdinneres steigen die Temperaturen um circa 3 Grad Celsius an. Erdwärme kann mithilfe verschiedener Techniken energetisch gewonnen werden.
Die oberflächennahe Erdwärme, bis 400 Meter unter der Erdoberfläche, wird in den meisten Fällen mittels Wärmepumpen genutzt. Eine Wärmepumpe funktioniert gegensätzlich wie ein Kühlschrank. Sie entzieht ihrer Umwelt die Wärme und gibt diese als Heizenergie ab.
Eine Wärmepumpe funktioniert nach dem sogenannten Joule-Thomson-Effekt. Diese Art der Energiegewinnung ist auch für Privatpersonen möglich. Eine Wärmepumpenanlage kann einen Haushalt mit Heizwärme, Kälte und Warmwasser versorgen. Lohnenswert sind vor allem sehr effiziente Wärmepumpen, da diese durch das Marktanreizprogramm (MAP) staatlich gefördert werden.
Geothermische Systeme wie eine petrothermale Geothermie-Anlage können Erdwärme bis zu 5.000 Meter unter der Erdoberfläche aus den Tiefen des Gesteins energetisch nutzen. Die Anlagen der tiefen Erdwärmenutzung werden ebenfalls von dem Marktanreizprogramm gefördert.
Seit dem 01.01.2009 ist es gesetzlich verordnet für Neubauten auf die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromversorgung zuzugreifen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und auf eine nachhaltige Energie-Versorgung zielen. Die Bundesregierung möchte mithilfe des EEGs bis 2050 den Anteil der Stromerzeugeung erneuerbarer Energien auf mindestens Achtzig Prozent ankurbeln. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet ebenfalls, dank fester Vergütungssätze und einem 20-jährigen Vergütungszeitraum, hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit auf eine Einsparvergütung für den erzeugten Strom gegenüber bestimmter Energieversorgungsunternehmen.